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Hinweise für den Besuch

Die Gedenkstätte erinnert an mehrere tausend Menschen aus 22 Ländern sowie Staatenlose, die hier während der nationalsozialistischen Diktatur in den Jahren 1944/45 Sklavenarbeit in der deutschen Rüstungsproduktion verrichten mussten und dabei von SS-Angehörigen wie von Zivilangestellten misshandelt, entrechtet und getötet wurden.


Zur Wahrung eines würdigen Gedenkens werden die Besucherinnen und Besucher aufgefordert, sich angemessen zu verhalten. Angehörigen extremistischer Parteien oder Organisationen und ihrem Umfeld, zu deren politischem Selbstverständnis die systematische Leugnung der begangenen Verbrechen gehört, kann der Zutritt verwehrt werden. Das Tragen von Kleidung oder Symbolik, die eine Verherrlichung von Diktaturen zum Ausdruck bringt, ist ebenfalls nicht gestattet.


Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gedenkstätte nehmen das Hausrecht wahr. Sie sind berechtigt, Besucherinnen und Besucher, die mit menschenfeindlichen oder antidemokratischen Äußerungen auffallen oder aufgefallen sind, des Hauses zu verweisen oder ein Hausverbot auszusprechen.